FAQ
Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund
um das Thema Bestattung.
Das Neusser Bestattungshaus Broich Stupp berät Sie zu den Themen Bestattungen und Bestattungsvorsorge. Die am häufigsten gestellten Fragen beantworten wir Ihnen hier. Gerne können Sie sich darüber hinaus bei uns mit den Fragen melden, die Ihnen persönlich besonders am Herzen liegen.
Welche Aufgaben übernimmt ein Bestattungsunternehmen?
Der Bestatter ist Ansprechpartner für die Angehörigen in allen Belangen, welche die Beerdigung eines Menschen betreffen. Er informiert die Hinterbliebenen über die verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung, organisiert gemeinsam mit ihnen die Bestattungszeremonie und regelt deren Ablauf – sowie, falls gewünscht, die Aufbahrung. Unser Bestattungsunternehmen Neuss kümmert sich zudem auf Wunsch um Karten und Gedenkbilder und um die Dekoration in der Aufbewahrungshalle beispielsweise. In welchem Umfang und in welchen Bereichen der Bestatter die Angehörigen unterstützt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und eine sehr individuelle Frage.
Was kostet eine Bestattung?
Die Höhe der Kosten für eine Bestattung ist nicht annähernd pauschal zu benennen. Denn es handelt sich hier immer um eine sehr individuelle und persönliche Dienstleistung. Außerdem gibt es deutliche regionale Unterschiede – allein die Gebühren der Friedhöfe unterscheiden sich stark.
Was muss ich als Angehöriger beim Eintritt eines Todesfalls als Erstes veranlassen?
Tritt der Tod eines Angehörigen zu Hause ein, verständigen Sie möglichst den Hausarzt (ggf. den Notarzt). Dieser muss zuerst offiziell den Tod feststellen und anschließend den Totenschein ausstellen. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Bei Eintritt des Todes im Krankenhaus, Hospiz oder Seniorenheim kümmert sich das Pflegepersonal um die Ausstellung des Totenscheins.
Danach sollten Sie uns informieren. Wir vereinbaren einen Termin und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.
Welcher Bestatter ist zuständig?
Es gibt keine regionale oder anderweitige Zuständigkeit. Die Hinterbliebenen sind völlig frei in der Wahl des Bestatters − unabhängig davon, wo und unter welchen Umständen der Tod eines Angehörigen eingetreten ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wir haben für Sie eine Liste aller notwendigen Unterlagen zusammengestellt.
Wer muss sich um die Beerdigung kümmern?
Die Bestattungspflicht ist in den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Für NRW gilt folgende Reihenfolge:
1. Ehegatten
2. Volljährige Kinder
3. Eltern
4. Volljährige Geschwister
5. Großeltern
6. Volljährige Enkel
Wer trägt die Kosten der Bestattung?
Die Bestattungspflichtigen sind verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. (Siehe Frage oben)
Was passiert, wenn es keine Angehörigen mehr gibt?
Das Bestattungsgesetz sieht Folgendes vor: Wenn nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung gesorgt wird, wird die zuständige Behörde (Ordnungsamt) diese anordnen oder sie veranlasst diese selbst auf Kosten der Bestattungspflichtigen.
Kann man für seine eigene Bestattung zu Lebzeiten vorsorgen?
Ja. Dies ist möglich in Form eines Bestattungsvorsorgevertrags. Hier können sämtliche individuelle Regelungen für die eigene Bestattung getroffen und die Finanzierung gesichert werden. Das Bestattungshaus Neuss Broich Stupp unterstützt Interessierte mit seinem fundierten Wissen und Erfahrungen ganz persönlich und umfassend bei diesem schwierigen Thema.